Inhaltsverzeichnis
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- 1 Vorwort
- 2 kurze Informationsübersicht
- 3 von Thailand ratifizierte Abkommen
- 4 Thailand anerkennt folgende nationale Führerscheine
- 5 Befristeter thailändischen Führerschein
- 6 Thailändischer Führerschein
- 6.1 Wichtig
- 7 Fahrzeug nach Thailand einführen
- 7.1 benötigte Dokumente
- 7.2 Zollverfahren
- 7.2.1 Import
- 7.2.2 Export
- 7.2.3 Garantieleistung
- 7.1 benötigte Dokumente
- 8 Verstoss gegen geltendes Recht
- 9 Antwort der thailändischen Botschaft in Bern
- 10 Antwort der thailändischer Zollbehörde
- 11 wichtige staatliche Links
- 12 weitere wichtige Beiträge
- 13 Motorradfahren in anderen Ländern
Vorwort
*** Update 2021 ***
Thailand hat am das Abkommen über das Wiener Abkommen über internationalen Führerschein von 1968 am 01. Mai 2020 ratifiziert.
Ab dem 01. Mai 2021 ist dieser Führerschein auch in Thailand gültig.
Somit anerkennt Thailand ab dem 01. Mai 2021 alle internationalen Führerscheine.
Du willst in Thailand ein Auto, Motorrad oder Scooter mieten und selbst fahren oder Du willst Dein eigenes Fahrzeug, zu Ferienzwecken, nach Thailand bringen.
Beides ist in Thailand nicht ganz so einfach, wie wir es von Europa gewohnt sind.
Es ist gut möglich, dass Du keinen Führerschein hast oder bekommst, welcher in Thailand auch anerkannt ist.
Mal eben mit dem eigenen Fahrzeug, über die Grenze, nach Thailand fahren ist auch nicht.
Was Du beachten musst und welche Voraussetzungen um in Thailand selbst zu fahren oder sein eigenes Motorrad mitzunehmen erfährst Du in diesem Bericht, mit allen wichtigen Links zu den offiziellen Webseiten.
kurze Informationsübersicht
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Land | Thailand |
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Spezielles | In Thailand herrscht Linksverkehr |
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Ratifizierte Abkommen | |
Anerkannte Führerscheine |
siehe unten |
Gilt für das ganze Land | Ja |
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Fahrzeugimport für Ferien | Ja siehe unten |
Aufenthaltsdauer von Fahrzeugen |
Siehe unten |
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Zollgebühren | Ja |
Carnet de passage | Nicht anerkannt |
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Erforderliche Versicherung |
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Erforderliche Ausrüstung | Keine Vorgaben |
Empfohlene Ausrüstung |
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Licht tagsüber | Keine Vorgaben |
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Helmpflicht | Ja |
Schutzausrüstung | Keine Schutzausrüstung vorgeschrieben |
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Telefonieren während der Fahrt | Keine Angaben |
von Thailand ratifizierte Abkommen
Ab dem 01. Mai 2021 anerkennt Thailand auch den internationalen Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen von 1968.
Seit 2018 anerkennt Thailand auch den internationalen Führerschein nach dem Pariser Abkommen von 1926.
Dieses Abkommen wurde noch von Siam unterzeichnet, was Thailand vorher nicht anerkannte.
Somit können nun auch Deutsche Staatsbürger in Thailand legal ein Fahrzeug lenken, da Deutschland das Abkommen von 1926 ebenfalls unterzeichnet hat.
Die Schweiz hat dieses Abkommen zwar ebenfalls unterzeichnet, stellt aber keine internationale Führerscheine nach diesem Abkommen aus.
Daneben hat Thailand das Abkommen von 1949 ratifiziert und anerkennt den Internationalen Führerschein nach diesem Abkommen.
Thailand anerkennt folgende nationale Führerscheine
Thailand anerkennt keine CH- oder EU-Führerscheine, sondern ausschliesslich den thailändischen Führerschein und die internationalen Führerscheine nach dem Pariser Abkommen von 1926, dem Genfer Abkommen von 1949 und dem Wiener Übereinkommen von 1968.
Thailand anerkennt ab dem 01. Mai 2021 auch den Internationalen Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen von 1968!
Thailand hat das Übereinkommen von 1968 am 01. Mai 2020 ratifiziert.
Somit anerkennt Thailand ab dem 01. Mai 2021 alle internationalen Führerscheine.
Befristeter thailändischen Führerschein
Stand Januar 2019
Es gab mal die Möglichkeit, auch als Tourist ein thailändischen Führerschein zu erwerben.
Diese Möglichkeit gibt es anscheinend nicht mehr.
Die offizielle Webseite von Thailand, welche dafür eingerichtet wurde, ist nicht mehr in Betrieb.
Auch auf den Webseiten der Traffic Police und des Custom Department ist nichts mehr zum Thema zu finden.
Ob sich das in Zukunft wieder ändern wird, weiss ich nicht.
Thailändischer Führerschein
Ein Ausländer kann den Thailändischen Führerschein erwerben wenn er:
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- einen Wohnsitz in Thailand hat
- ein Non-Immigrant Visa Besitzt
Mit einem Touristen-Visa kann man keinen Thailändischen Führerschein erwerben.
Siehe dazu auch folgende Seiten:
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- Department of Land Transport Temporary (two year) Driver License
- Swiss Support Swiss Führerschein
Wichtig
Du wirst wahrscheinlich ohne Probleme ein Fahrzeug in Thailand mieten können, ob Du nun nur den nationalen Führerschein oder einen Internationalen Führerschein besitzt.
Es kann ebenfalls sein, dass Du in einer Polizeikontrolle keine Probleme haben wirst, wenn Du nur einen nationalen Führerschein.
Aber . . .
Es sagt absolut nichts darüber aus, dass Du auch rechtlich auf der richtige Seite bist!
Thailand anerkennt nur den Thailändischen Führerschein und Internationale Führerscheine nach dem Pariser Abkommen von 1926, dem Genfer Abkommen von 1949 und dem Wiener Abkommen von 1968.
Das bedeutet, dass Du ohne Fahrerlaubnis unterwegs bist, wenn Du nur einen nationalen Führerschein, von Deinem Heimatland oder den Internationalen Führerschein nach dem Übereinkommen von 1968 besitzt!
Das ist eine Straftat und kann bei einer Polizeikontrolle zu äusserst unangenehmen Konsequenzen führen.
Vor allem solltest Du bedenken, dass Du im Falle eines Unfalles in grosse Schwierigkeiten kommen kannst – selbst wenn Du nicht der Unfallverursacher bist.
Ganz einfach, weil Du ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug lenkst.
Lies dazu auch meine Beiträge
Absolut nicht zu empfehlen ist es, ein Fahrzeug in Thailand zu lenken, ohne dass Du je einen Führerschein für die entsprechende Kategorie gemacht hast.
Fahrzeug nach Thailand einführen
In Thailand dürfen Fahrzeuge zu Ferienzwecken eingeführt werden.
Bestimmungen des Department of Land Transport’s
Temporary Importation of Personal Vehicles by Sea
Mitteilung des Department of Land Transport über Kriterien, Verfahren und Bedingungen für die Beantragung der Genehmigung, Zeitraum für die Nutzung von Fahrzeugen und Kennzeichen zum Nachweis der vorübergehenden Nutzung importierter Fahrzeuge für Reisen oder andere spezifische Zwecke B.E. 2559, ausgegeben am 30. März, B.E. 2559, gültig ab 27. Juni B.E. 2559
benötigte Dokumente
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- 1. Zulassungsbescheinigung für Kraftfahrzeuge oder Motorräder oder andere zuverlässige Nachweise
- 2. Auslandsgenehmigung (nur für Kraftfahrzeuge aus Laos, die nach einem bilateralen Abkommen nach Thailand einreisen)
- 3. PASS oder BORDER PASS, überprüft und abgestempelt von den Einwanderungsbehörden
- 4. Für den Fall, dass der Importeur nicht der Eigentümer des Fahrzeugs ist, ist ein Genehmigungsschreiben des Eigentümers erforderlich
- 5. Wenn der Importeur die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt, muss er ein Dokument vorlegen, um den Wohnsitz oder die Arbeit oder den Ehegatten oder das Studium im Ausland nachzuweisen
- 6. Fall:
- 1. Fahrzeuge, für die keine Genehmigung des Ministeriums für Landtransport erforderlich ist, sind nachstehend aufgeführt
- 1. Fahrzeuge, die in Zusammenarbeit zwischen den Regierungen von Thailand und dem Land, aus dem die Fahrzeuge importiert werden, eingeführt werden
- 2. Die Fahrzeuge der Länder, mit denen Thailand Straßenverkehrsabkommen geschlossen hat, d. H. Lao PDR, Malaysia und Singapur
- 3. Lokale Fahrzeuge
- 4. Andere Kraftfahrzeuge als die unter Punkt 6 genannten benötigen eine Genehmigung des Ministeriums für Landtransport
- 1. Fahrzeuge, für die keine Genehmigung des Ministeriums für Landtransport erforderlich ist, sind nachstehend aufgeführt
Zollverfahren
Import von Fahrzeugen
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- 1. Der Importeur / Agent legt den Zollbeamten an den Zollkontrollpunkten Dokumente vor. Befinden sich andere Gegenstände oder Passagiere und Begleitgepäck in den Fahrzeugen, muss der Importeur / Agent die Zollbeamten benachrichtigen
- 2. Der Zollbeamte zeichnet diese Informationen auf und erstellt ein Formular für die besondere Erklärung, das der Einführer als Selbstgarantie und zur Überprüfung der Richtigkeit des ausgefüllten Formulars für die besondere Erklärung unterzeichnen kann
- 3. Der zulässige Zeitraum für den Verbleib der Fahrzeuge in Thailand beträgt einen Monat, der für jeden Zeitpunkt des Antrags auf einen weiteren Monat verlängert werden kann, jedoch insgesamt sechs Monate ab dem Datum der Einfuhr nicht überschreitet. Dies darf jedoch die Aufenthaltsdauer der Ausländerbehörden nicht überschreiten.
- 4. Der Importeur / Agent bringt sein Fahrzeug zusammen mit der obigen besonderen Erklärung zum Zollkontrollpunkt, damit die Zollbeamten sie überprüfen können
- 5. Der Zollbeamte überprüft und unterzeichnet das Formular für die besondere Zollanmeldung und gibt dem Einführer / Beauftragten eine Kopie, damit er es den Zollbeamten beim Export des Fahrzeugs vorlegen kann
Export von Fahrzeugen
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- 1. Der Person, welches das Fahrzeug ausführen will, legt den Zollbeamten am Zollkontrollpunkt sein Fahrzeug, zusammen mit der vom Zoll bei der Einfuhr ausgestellten Zollanmeldung für besondere Waren, vor.
- 2. Der Zollbeamte prüft die Zollanmeldung und unterschreibt sie.
Anschließend unterzeichnet der Exporteur die Zollanmeldung, und das Fahrzeug wird vom Zoll freigegeben.
- 3. Der Zollbeamte registriert die Wiederausfuhr des Fahrzeugs.
- 1. Der Person, welches das Fahrzeug ausführen will, legt den Zollbeamten am Zollkontrollpunkt sein Fahrzeug, zusammen mit der vom Zoll bei der Einfuhr ausgestellten Zollanmeldung für besondere Waren, vor.
Garantieleistung
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- 1. Wenn die in der temporary time-limit und im Sicherheitspapier festgelegte vorübergehende Frist fällig ist oder ein Importeur dem Zoll schriftlich mitteilt, dass er die vorübergehend eingeführten Fahrzeuge nicht wieder ausführen möchte, erhebt der Zoll die volle Steuer- und Abgabensumme wie angegeben ohne Abzug.
- 2. Wenn die Fahrzeuge nach dem festgelegten Datum aus der Zollverwaltung genommen werden, wird eine Strafgebühr von 1.000 Baht pro Tag (insgesamt jedoch nicht mehr als 10.000 Baht) erhoben.
- 1. Wenn die in der temporary time-limit und im Sicherheitspapier festgelegte vorübergehende Frist fällig ist oder ein Importeur dem Zoll schriftlich mitteilt, dass er die vorübergehend eingeführten Fahrzeuge nicht wieder ausführen möchte, erhebt der Zoll die volle Steuer- und Abgabensumme wie angegeben ohne Abzug.
mein Tipp
Kläre vor Deiner Reise nach Thailand ab, ob die Fahrzeugversicherung auch für Thailand eine Deckung gewährt.
Zusätzlich empfehle ich eine Unfallversicherung für die Mitfahrer.
Ohne diese Versicherung kann es passieren, dass Deine Mitfahrer Dich wegen fahrlässiger Körperverletzung anzeigen müssen, damit ihre private Unfallversicherung für die Heilungskosten aufkommt.
Auch wenn Du nicht der Unfallverursacher bist.
Mit einer Zusatzversicherung für die Mitfahrer umgehst Du dies.
Verstoss gegen geltendes Recht
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- Die Person, die einen Verstoss begeht, muss bestraft werden, wie es das Gesetz vorschreibt.
- Die Person wird auch in der Blacklist-Datenbank erfasst.
erforderliche Ausrüstungsgegenstände
Helmpflicht
Über diesen Punkt sollten wir eigentlich nicht sprechen müssen.
Ein Helm sollte grundsätzlich immer getragen werden
In Thailand besteht eine Helmpflicht!
Dies wird gerade bei Ausländern sehr stark kontrolliert!
Antwort der thailändischen Botschaft in Bern
August 2018
According to the Geneva Convention on Road Traffic of 19 September 1949, traveler who has a Swiss driver’s license, to drive in Thailand, s/he must obtain an international driving license.
If your nationality is not listed on the Convention, https://treaties.un.org/pages/ViewDetailsV.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=XI-B-1&chapter=11&Temp=mtdsg5&clang=_en, please kindly contact Department of Land Transport and Thai Traffic Police for further information.
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- Department of Land Transport
https://www.dlt.go.th/en/contact-us/ - Thai Traffic Police
www.trafficpolice.go.th/contactus
- Department of Land Transport
You can order/obtain an international driver’s license from Switzerland in person at your canton’s road traffic office.
If you have further questions, please do not hesitate to contact us.
Kind regards,
Visa Section
Royal Thai Embassy, Bern
Antwort der thailändischer Zollbehörde (Thai Customs Department)
23.08.2018
Dear Sir/Madam,
Referring to your enquiry, if you want to enter into Thailand for travelling through the border with your personal vehicle, we would like to inform you that The Department of Land Transport has a regulation for temporary import personal vehicle in Thailand. You can see this regulation at http.://tta.customs.go.th/Announce/Summary.pdf. This regulation includes motorbike and other reasons such as the entry/exit borders are not the same province,
also the documents on topic 4 (Submitting Application) must be submitted by travel agency to DLT no less than 30 working days before the date of entry.
**You can directly contact The Department of Land Transport at Tel: 66(0) 2271 8805-6 or email: pr.dlt1584@gmail.com.
In part of Customs, after you have allowed from DLT and arrived Thailand, you have to show The Temporary Permit and minimum documents below to Customs at the border,
– A Vehicle Registration Certificate;
– An Identification card and passport of the master of the vehicle, including an international driving license;
– A Letter of Attorney, in case where the master of the vehicle does not own the vehicle;
– An application form for the temporary import of personal vehicles;
– Evidence of purchase e.g. a proforma invoice, invoice, etc;
– A Re-Export Contract; and
– Other relevant documents (if any)
Afterwards, the Customs officer will print out A Special Goods Declaration to you at the time of importation.
The time limit for temporary importation personal vehicle, Usually, the vehicle must be re-exported within 1-2 months, in case where an importer wants to extend the temporary allowance as set out in the bond and security paper,
Customs may extend the time-limit to allow the vehicle to remain in Thailand for up to six months. In exceptional circumstances e.g. a broken engine, car accidents, etc.,
the time-limit may be extended to more than 6 months but not exceeding 8 months from the date of importation. The extension of the temporary allowance can be applied at a Customs House.
On the other hand, if your vehicle was registered in Malaysia or Laos we would like to suggest you to only study the regulation of Temporary Import of Personal Vehicles
at this link: http.://en.customs.go.th/content.php?ini_content=individuals_151007_01&lang=en&left_menu=menu_individuals_151007_01
We think that it might help you to get more understanding about our procedures.
Remark:
– The amount of a cash deposit and a guarantee calculated by Customs is determined on the basis of all liable taxes and duties to be paid to Customs.
– We regret to inform that the Carnet de Passages (CPD carnet) is not allowed for temporary import of personal vehicles in Thailand.
We hope this clarifies your concerns. Should you require any further assistance, please do not hesitate to contact us.
Best regards,
Anicha Chuenjaroen
Customs Call Center
Building 9,1st Floor,
Thai Customs Department,
1 Sunthornkosa Road, Klongtoey,
Bangkok, 10110, THAILAND.
Tel.+66 2667 7991,1164 (Hotline)
Fax.+66 2667 7993
E-mail:1164@customs.go.th
Hallo ich komme nicht weiter mit dem Thai Führerschein ich habe vom Hottel ein Schreiben erhalten aber das wird nicht akzeptiert die von Transport office sagen ich müsste es von der Botschaft beglaubigen. Die von der Botschaft sagen nein es ist kein Offizielles Dokument auf bitte mir eins zu machen nein geht nich da ich in der Schweiz gemeldet bin. Option Sich abmelden und in Bangkok an zu melden. Die Gemeine stellt sich auch kompliziert da ich ja noch meine Miet Wohnung habe.
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Salü Tobias
Leider kann ich Dir im Moment nicht wirklich weiter helfen da ich selbst seit zwei Jahren nicht mehr in Thailand war und es immer wieder Änderungen gibt.
Ich bin ehrlich gesagt gerade nicht auf dem aktuellsten Stand.
So sind zur Zeit auch einige Webseiten ausser Betrieb.
Ebenfalls scheint es die Möglichkeit vom ‚Touristen-Führerschein‘ (Temporary Driving License for Tourism) nicht mehr zu geben.
Grundsätzlich musst Du Dich in der Schweiz erst abmelden, wenn Du mehr wie sechs Monate im Ausland bist.
Selbst wenn Du länger im Ausland sein solltest, empfehlen die Gemeindeverwaltungen, dies der Gemeinde mitzuteilen, sich aber unter Umständen nicht abzumelden.
Ob Du Dich bei der Schweizer Botschaft in Thailand trotzdem anmelden kannst/musst, fragst Du am besten direkt bei der Schweizer Botschaft nach.
Die Botschaften beglaubigen nur amtliche Dokumente.
Wenn Du andere Dokumente beglaubigen lassen musst, dann musst Du Dich an einen Notar oder Rechtsanwalt wenden.
Die findest Du auf der Webseite der Botschaften.
So nebenbei . . .
Ich weiss von Ausländer, die ein ‚Work Permit‘ respektive ein ‚Non-Resident-Visa‘ haben aber im Heimatland weiterhin angemeldet sind.
Die haben dann den normalen Thailändischen Führerschein gemacht.
Ich habe Dir hier noch ein paar aktuelle Links, die sich mit dem Thema ‚Führerschein in Thailand‘ auseinandersetzen.
http://driving-in-thailand.com/
https://www.nestingnomads.de/internationaler-fuehrerschein-thailand/
https://www.dlt.go.th/en/two-year-license/
Ich hoffe, dass Du hier die Lösung finden kannst und entschuldige mich, dass ich Dir nicht wirklich weiterhelfen kann.
Viele Grüsse
Dominique
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Hallo liebe thailandfreunde,
Ich würde sehr gerne für 5 monate meine husqvarna mit nach thailand nehmen.
Weiß jemand wie ich das anstellen oder wo ich mich informieren kann ?
mfG Paul
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Hallo Paul
Für den Transport des Motorrades hast Du zwei Möglichkeiten:
per Frachtschiff (dauert etwas länger ist dafür günstiger)
per Flugzeug (geht schneller, kostet etwas mehr)
Hier kann Dir ein Transportunternehmen Auskunft geben.
Für die gesetzlichen Bestimmungen wendest Du Dich am besten an die zuständigen Behörden in Thailand.
Für persönliche Erfahrungen, wie es ist, ein Fahrzeug nach Thailand zu bringen, kann ich Dir nur empfehlen, mal in einem Thailand-Forum oder einem Weltreiseforum anzufragen.
Da hat es bestimmt einige die vielleicht sogar aktuelle Informationen dazu haben.
Ich wünsche Dir einen reibungslosen Ablauf und eine tolle, unfallfreie Zeit im Land des Lächelns.
Viele Grüsse
Dominique
P.S.
Gib später mal eine kleine Rückmeldung, wie es gelaufen ist.
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